Faire, transparente Anwerbung aus Indien · Employer-Pays-Prinzip
IndoMedCareGemeinsam stark für die Pflegezukunft

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Öffentliche Prozessdarstellung · RAL-GZ 912, Indikator 3.1.1

So läuft Ihre Vermittlung ab – von der ersten Anwerbung bis zur examinierten Pflegefachkraft.

IndoMedCare stellt den Rekrutierungs- und Anerkennungsprozess öffentlich und adressatengerecht dar. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Ablauf für bereits im Ausland ausgebildete Pflegefachpersonen. Je nach Bundesland, zuständiger Behörde, Qualifikation, Sprachstand und individuellem Fall können einzelne Schritte parallel verlaufen oder in abweichender Reihenfolge stattfinden.

Die wesentlichen Etappen im Detail

  1. 01

    Information und unverbindlicher Erstkontakt

    Interessierte Pflegefachpersonen erhalten frühzeitig Informationen über den Ablauf der Erwerbsmigration, die berufliche Anerkennung, das Employer-Pays-Prinzip, ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten. Die aktuelle Informationsbroschüre „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ wird rechtzeitig und in einer verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt.

  2. 02

    Bewerbung, Prüfung der Voraussetzungen und Vorauswahl

    IndoMedCare prüft die grundlegenden Voraussetzungen, insbesondere Berufsabschluss, Berufsregistrierung, Berufserfahrung soweit vorhanden, Sprachstand und die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen. Die Auswahl erfolgt anhand nachvollziehbarer Kriterien und der individuellen Eignung und Präferenzen.

  3. 03

    Schriftliche Vermittlungsvereinbarung

    Vor Beginn des verbindlichen Vermittlungsverhältnisses werden die wesentlichen Rechte, Pflichten, Leistungen, Ansprechpersonen und die Kostenregelungen schriftlich erläutert. Die Vermittlung ist für die Pflegefachperson im Rahmen des Employer-Pays-Prinzips kostenfrei. Es werden keine Vermittlungsgebühren, Kautionen oder Sicherheitsleistungen verlangt.

  4. 04

    Sprachqualifizierung und Dokumentenvorbereitung

    Je nach Ausgangslage erfolgt die deutsche Sprachqualifizierung bis zum erforderlichen Niveau. Parallel werden die für Anerkennung und Einreise erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, übersetzt und – soweit erforderlich – beglaubigt oder bestätigt. Originaldokumente bleiben grundsätzlich bei der Pflegefachperson und werden nicht als Sicherheit einbehalten.

  5. 05

    Antrag auf berufliche Anerkennung

    Der Antrag auf Anerkennung der ausländischen Pflegequalifikation wird bei der zuständigen deutschen Anerkennungsbehörde gestellt. Die Behörde prüft die Gleichwertigkeit der Ausbildung. Das Ergebnis kann eine volle Gleichwertigkeit oder ein Defizitbescheid mit festgestellten wesentlichen Unterschieden sein.

  6. 06

    Matching, Arbeitsplatzangebot und Arbeitgebergespräch

    IndoMedCare stellt geeignete Arbeitgeber vor. Die Pflegefachperson kann einen angebotenen Arbeitsplatz frei ablehnen. Vor Abschluss des Arbeitsvertrages findet ein persönliches oder virtuelles Kennenlernen mit dem zukünftigen Arbeitgeber statt. Die wesentlichen Informationen zum Arbeitsplatz werden schriftlich und rechtzeitig vor Vertragsabschluss bereitgestellt.

  7. 07

    Arbeitsvertrag, beschleunigtes Fachkräfteverfahren und Visum

    Nach freiwilliger Auswahl eines Arbeitsplatzes wird der Arbeitsvertrag direkt zwischen Pflegefachperson und Arbeitgeber geschlossen. Soweit geeignet und vereinbart, wird das beschleunigte Fachkräfteverfahren koordiniert. Anschließend erfolgt die Beantragung des erforderlichen Visums bzw. Aufenthaltstitels.

  8. 08

    Einreise nach Deutschland und strukturierte Integration

    Nach Visumerteilung erfolgt die Einreise. IndoMedCare unterstützt – je nach Projekt – unter anderem bei Flughafenabholung, Unterkunft, Wohnsitzanmeldung, Krankenversicherung, Bankkonto, Steuer-ID und weiteren organisatorischen Schritten. Arbeitgeber und IndoMedCare begleiten die betriebliche und soziale Integration.

  9. 09

    Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung bei Teilanerkennung

    Wurden wesentliche Unterschiede festgestellt, absolviert die Pflegefachperson die erforderliche Ausgleichsmaßnahme – einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Soweit gesetzlich eine Wahlmöglichkeit besteht, wird über Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang neutral informiert; die Pflegefachperson trifft die Entscheidung selbst. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Anerkennungsprozess fortgeführt.

  10. 10

    Anerkennung als examinierte Pflegefachkraft

    Für die abschließende Berufszulassung werden neben der fachlichen Gleichwertigkeit die weiteren Voraussetzungen nachgewiesen, insbesondere ausreichende Deutschkenntnisse, persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung. Nach positiver Prüfung erteilt die zuständige Behörde die Berufszulassung bzw. die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Ab diesem Zeitpunkt arbeitet sie als voll anerkannte, examinierte Pflegefachkraft.

Wichtige Grundsätze während des gesamten Prozesses

  • Die Teilnahme am Vermittlungsprozess und die Annahme eines Arbeitsplatzes sind freiwillig.
  • Die Pflegefachperson zahlt keine Vermittlungs- oder Rekrutierungsgebühren an IndoMedCare.
  • Anwerbungsbezogene Kosten werden entsprechend dem geltenden Employer-Pays-Prinzip zugeordnet.
  • Keine Kaution, kein Deposit und keine Hinterlegung des Reisepasses als Sicherheit.
  • Wesentliche Informationen werden schriftlich, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung gestellt.
  • Die Pflegefachperson kann unabhängige Beratung in Anspruch nehmen und Beschwerden ohne Benachteiligung einreichen.
  • IndoMedCare begleitet den Prozess; behördliche Entscheidungen und Bearbeitungszeiten liegen bei den zuständigen Stellen.
Hinweis zu Dauer und Reihenfolge

Die Gesamtdauer ist individuell und hängt unter anderem von Sprachstand, Vollständigkeit der Unterlagen, zuständiger Anerkennungsbehörde, Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung, erforderlicher Ausgleichsmaßnahme, Visumverfahren und Arbeitgeberprozess ab. Mehrere Verfahrensschritte können parallel durchgeführt werden. Die dargestellte Reihenfolge ist ein typischer Prozessablauf und keine verbindliche behördliche Zeitgarantie.

Stand: 14.09.2026

Ansprechpersonen und Beschwerdekanal

Fragen, Hinweise oder Beschwerden – jederzeit vertraulich.

Beschwerden werden dokumentiert und grundsätzlich innerhalb von maximal drei Wochen bearbeitet.

Dr. med. Lijo Jose Vattoly

Dr. med. Lijo Jose Vattoly

Geschäftsführer · Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie

Dr. Alina Mary Antony

Dr. Alina Mary Antony

Ansprechpartnerin Beschwerdeverfahren und faire Anwerbung